Bootshafen Bootswerft Maennich
Luftaufnahme-Bootswerft Maennich
Trockenplatz Bootswerft Maennich

Hallwilersee

05 Mai 2017

Der Hallwilersee ist im Schweizer Mittelland und liegt im Seetal. Er ist 8,4 km lang, an der breitesten Stelle 1,5 km breit und maximal 47 m tief. Die Fläche beträgt 10,3 km². Der Hallwilersee kommt an der 16. Stelle, wenn es nach der Grösse geht. Der Hauptzufluss bzw. -abfluss ist der Aabach. Die Höhe beträgt 449 m über Meer. Grössere Orte um den See sind Beinwil am See, Seengen und Meisterschwanden. Der Hallwilersee wird künstlich belüftet, da durch den landwirtschaftlichen Betrieb zu viel Dünger in den See gelangt und diese mit ihrem Phosphatgehalt den See ersticken würde. Zudem hat er wenig Zuflüsse, welche einen genügenden Frischwasser Austausch gewährt. Der Hallwilersee ist ideal für Tagesausflüge. Er bietet ein abwechslungsreiches Angebot mit verschiedenen Restaurants, Strandbäder, Wanderwegen, Schloss Hallwyl und Bootsvermietungen.

 

Die wichtigsten Regeln und Gesetze auf dem Hallwilersee für Wassersportler:

Auf dem Hallwilersee darf man verschiedene Wassersportarten ausleben. Sei es schwimmen, tauchen, segeln, Motorboot fahren oder Windsurfen. Nicht erlaubt ist Wasserski fahren, Wakeboarden oder andere Wassergeräte die hinter einem Boot nach geschleppt werden. Auf dem Hallwilersee darf man nur von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang Motor- und Segelboot fahren.

Uferzone

Als innere Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 m vom Ufer, als äussere Uferzone derjenige ausserhalb der inneren Uferzone bis zum Abstand von 300 m vom Ufer. Die innere Uferzone ist mit dem kürzesten Weg zu durchfahren. An- oder abzulegen, stillzuliegen oder Engstellen zu durchfahren sind erlaubt. In der inneren und äusseren Uferzone darf man nicht schneller fahren als 10km/h. Bestände von Wasserpflanzen dürfen nicht befahren werden, der Abstand beträgt mindestens 25 m.

Starkwindwarnung und Sturmwarnung

Die Sturmwarnung befindet sich in Meisterschwanden. 40 Aufleuchtungen pro Minute ist eine Starkwindwarnung. Es macht aufmerksam auf einen aufkommenden Sturm oder Gewitter. Sie wird frühzeitig eingeschaltet. Jeder Schiffsführer sollte das Wetter beobachten und an die Sorgfaltspflicht denken. 90 Aufleuchtungen pro Minute ist eine Sturmwarnung. Die Schiffsführer sollten auf dem direkten Weg den Hafen oder ein geschütztes Ufer anfahren. Ein Seerettungsdienst ist auf dem Hallwilersee vorhanden.

Geschwindigkeit

Auf den Hallwilersee ist eine maximale Geschwindigkeit von 20km/h erlaubt. Ausnahmen sind die Uferzonen.

Ab wann braucht man einen Schiffsführerausweis?

Wenn die Antriebsleistung eines Motorbootes über 6 kW übersteigt oder die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt. Der Führer eines Schiffes mit Maschinenantrieb muss mindestens 14 Jahre als sein.

Sicht-, Schall- und Schifffahrtszeichen

Schiffe führen bei Nacht und unsichtigem Wetter die vorgeschriebenen Lichter und bei Tag die vorgeschriebenen Tafeln, Flaggen und Bälle. Diese Schifffahrtszeichen sind auf dem Hallwilersee anzutreffen:

 

Kennzeichen

Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, sind mit den von der zuständigen Behörde zugeteilten Kennzeichen zu versehen. Davon ausgenommen sind Schiffe kürzer als 2,50 m, Strandboote, Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter. Jedoch müssen diese Boote gut sichtbar Namen und Adresse des Eigentümers oder Halter tragen. Zudem besteht auf dem Hallwilersee eine Kontingentierung für Segel- und Motorbooten. Alle Boote mit Verbrennungsmotoren sind auf 600 Boote kontingentiert. Bei den Segelbooten dürfen 900 Boote auf dem Hallwilersee sein.

Mindestausrüstung

  • Ruderboote müssen Eimer oder Schöpfer und Horn oder Mundpfeife mitführen.
  • Segelschiffe bis 15m2 Segelfläche müssen ein Eimer, Bootshaken, Ruder oder Paddel, Notflagge und Horn oder Mundpfeife mitführen. Für jede an Bord befindende Person muss eine passende Rettungsweste dabei sein.
  • Segelschiffe über 15m2 Segelfläche müssen zusätzlich Anker mit Trosse oder Kette, Tauwerk, Rettungswurfgerät mit 10m Leine und bei Heizungen oder Kochstellen an Bord ein Feuerlöscher bei sich haben.
  • Motorschiffe bis 30 kW Antriebsleistung müssen Anker mit Trosse oder Kette, Schöpfer oder Eimer, Bootshaken, Ruder oder Paddel, Notflagge, Hupe oder Horn, Rettungsweste und bei Heizung, Kochstelle oder einem eingebauten Motor ein Feuerlöscher bei sich haben.
  • Motorschiffe mit mehr als 30 kW Antriebsleistung sind verpflichtet zusätzlich genügend Tauwerk, Rettungswurfgerät mit 10m Leine und eine Lenzpumpe an Bord zu haben.

Die Artikel sind alle im Shop erhältlich.

Für Fragen steht Ihnen die Bootswerft Männich AG gerne zu Verfügung

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